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Whistleblowing

MELDUNGEN NACH DEM GESETZ ZUM SCHUTZ VON HINWEISGEBERN (WHISTLEBLOWER PROTECTION ACT)

1CSC a.s. ist gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern in seiner geänderten Fassung (das "Gesetz") verpflichtet, ein internes System zur Meldung von Missständen einzurichten. Dieses System umfasst das Verfahren zur Meldung des Verstoßes, die Untersuchung der Meldung und, falls erforderlich, die Ergreifung von Abhilfemaßnahmen.

WER KANN EINE MELDUNG EINREICHEN?

Eine Meldung kann von einer Person eingereicht werden, die eine Arbeit oder eine ähnliche Tätigkeit für 1CSC a.s. verrichtet hat oder verrichtet, auch indirekt, vorausgesetzt, dass 1CSC a.s. die Annahme einer Meldung von einer Person ausschließt, die keine Arbeit oder eine ähnliche Tätigkeit für das Unternehmen gemäß § 2 Absatz 3 Buchstaben a), b), h) oder i) des Gesetzes verrichtet.

WAS MUSS DIE MELDUNG ENTHALTEN?

Die Meldung muss den Vor- und Nachnamen des Meldenden, sein Geburtsdatum und seine Kontaktdaten, eine Beschreibung des Falles mit allen sachdienlichen Informationen sowie nach Möglichkeit Belege zur Untermauerung der Behauptungen enthalten, damit die Stichhaltigkeit der Meldung ordnungsgemäß beurteilt werden kann. In der Meldung sollten nur wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden. Eine wissentlich falsche Meldung stellt nach dem Gesetz eine Straftat dar.

WIE KANN ICH EINE MELDUNG MACHEN?

Die Meldung ist an die zuständige Person zu richten.

Die zuständige Person ist Mgr. Radka Lvová.

WAS MUSS DIE MELDUNG ENTHALTEN?

Die Meldung muss den Vor- und Nachnamen des Meldenden, sein Geburtsdatum und seine Kontaktdaten, eine Beschreibung des Falles mit allen sachdienlichen Informationen sowie nach Möglichkeit Belege zur Untermauerung der Behauptungen enthalten, damit die Stichhaltigkeit der Meldung ordnungsgemäß beurteilt werden kann. In der Meldung sollten nur wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden. Eine wissentlich falsche Meldung stellt nach dem Gesetz eine Straftat dar.

WIE KANN ICH EINE MELDUNG MACHEN?

Die Meldung ist an die zuständige Person zu richten.

Die zuständige Person ist Mgr. Radka Lvová.

KANN EINE BENACHRICHTIGUNG ERFOLGEN:

  • per Telefon oder Sprachnachricht an +420 724 126 483
  • per E-Mail an die E-Mail-Adresse der betreffenden Person: whistleblowing@1csc.cz
  • schriftlich an die zuständige Person, Belgická 196/38, Vinohrady, 120 00 Prag 2 (auf den Umschlag bitte "Nicht öffnen, Whistleblowing" schreiben)
  • persönlich in den Räumlichkeiten der zuständigen Person (in diesem Fall wenden Sie sich an die zuständige Person über eine der oben genannten Kontaktadressen)

WIE IST DAS VERFAHREN NACH EINREICHUNG EINER MELDUNG?

Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Meldung bestätigt die zuständige Person dem Hinweisgeber den Erhalt der Meldung, es sei denn, der Hinweisgeber hat ausdrücklich darum gebeten, nicht benachrichtigt zu werden, oder es ist klar, dass eine Benachrichtigung die Identität des Hinweisgebers gegenüber einer anderen Person offenbaren würde.

Die zuständige Person prüft die Gültigkeit der Meldung und unterrichtet den Hinweisgeber innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Meldung schriftlich über das Ergebnis der Prüfung. In sachlich oder rechtlich komplexen Fällen kann diese Frist um bis zu 30 Tage verlängert werden, jedoch nicht mehr als zweimal.

GIBT ES ANDERE MÖGLICHKEITEN, EINE MELDUNG ZU MACHEN?

Die Notifizierung kann auch über das vom Justizministerium eingerichtete externe Notifizierungssystem auf der Website des Justizministeriums https://oznamovatel.justice.cz/chci-podat-oznameni/ erfolgen.

Der Hinweisgeber kann selbst entscheiden, welches System er für die Übermittlung seiner Meldung verwendet. Ist der Hinweisgeber mit den Ergebnissen der Bewertung seiner Meldung durch die zuständige Person nicht zufrieden, kann er die Meldung über das externe Meldesystem des Justizministeriums einreichen.

Der Hinweisgeber kann die Meldung des Verstoßes veröffentlichen, z. B. in den Medien oder in sozialen Netzwerken, jedoch nur unter den in Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes genannten Bedingungen.